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Betriebsrentenversicherung

Als Ergänzung zu der privaten Altersvorsorge hat die betriebliche Altersvorsorge an Attraktivität zwar zugelegt, ist aber sehr komplex und an unterschiedliche Vorgaben gebunden.

Zur Auswahl stehen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse sowie betriebseigene Versorgungswerke.

Die staatliche Förderung wird durch das Betriebsrentengesetz geregelt und gilt für alle betrieblichen Altersvorsorgeverträge.

Die Steuer- und Sozialversicherungsvorteile wirken sich besonders stark bei höheren Einkommen und vor allem unmittelbar aus.

Unterschiede gibt es allerdings bei der Anlageform, möglichen Zusatzvereinbarungen und den Verwaltungskosten.

Neben den persönlichen Interessen sind hier auch die betrieblichen Voraus-setzungen zu berücksichtigen, sowie einen späteren Arbeitgeberwechsel zu bedenken.


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Roland Munz
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